Referat Vorschau

Arbeitnehmer




11.2.4
Der Urlaub

11.2.4.1
Begriff

Unter Urlaub versteht man die Freistellung von
der Arbeitsleistung, wobei der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf das Entgelt
hat.

11.2.4.2 Urlaubsanspruch


Jedem Arbeitnehmer gebühren 30 Werktage Urlaub pro
Jahr. Nach einer Dienstzeit von 25 Jahren sind es 36 Werktage.
(Sonderregelungen, die die Zeiten des Urlaubes bestimmen, werden auch
berücksichtigt z.B.: Schulferien)

11.2.4.3 Urlaubsantritt


Der Zeitpunkt, zu dem der Urlaub innerhalb des
Arbeitsjahres angetreten werden kann, ist mit dem Arbeitgeber zu
vereinbaren.

"Krankheit unterbricht Urlaub". Dauert die
Erkrankung mehr als drei Tage, werden diese Tage, sofern es Werktage sind, nicht
auf den Urlaub angerechnet. Wichtig dabei ist natürlich ein ärztliches
Attest, das dem Arbeitgeber vorzulegen ist.

Urlaubsablöse in Form von Geld ist nicht
möglich.
Urlaubsentschädigung oder
Urlaubsabfindung gebührt jenem Arbeitnehmer,der bei Beendigung des
Dienstverhältnisses seinen Urlaub noch nicht konsumiert
hat.