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Die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)




Die GmbH & Co. KG und die
Kommanditgesellschaft auf Aktien
(KgaA)


I. GmbH & Co. KG


Def.:
Die GmbH & Co. KG ist eine
Kommanditgesellschaft, bei der eine
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) Vollhafter ist.


Geschäftsführung:Die
Geschäftsführungsbefugnis der GmbH & Co. KG hat die
Komplementär GmbH inne, welche durch einen Geschäftsführer
vertreten wird. Außenstehende Fachleute können als
Geschäftsführer der Komplementär GmbH eingesetzt werden. Es
gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der KG.


Kapitalbeschaffung:Durch
die Aufnahme weiterer Kommanditeinlagen kann Eigenkapital beschafft werden. (
allerdings erhöht sich durch die Haftungsbeschränkung der GmbH das
Risiko der Gläubiger)


Rechtsgrundlage:
Befugnisse der
Geschäftsführer und der Gesellschafter der GmbH: GmbHG
Befugnisse der
Kommanditisten: HGB

Haftung:D...

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