Referat Vorschau

Der Handelsvertreter




Was ist ein Handelsvertreter?

Der Tätigkeitsbereich der Handelsagenten umfaßt das Vermitteln
oder Abschließen von Warenhandelsgeschäften in fremden Namen und
für fremde Rechnung zwischen selbständig Erwerbstätigen und
Personen, die Waren der angebotenen Art zur Ausübung einer
selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen, ohne Rücksicht
darauf, ob das Vermitteln oder Abschließen im Rahmen einer ständigen
Betrauung oder aufgrund einzelner Aufträge ausgeübt wird.

Gesetzliche Grundlage:§ 124, Z.10, § 156, GewO
(Gewerbeordnung) 1994, §1 Z. 7 HGB (Handelsgesetzbuch); HVG
(Handelsvertretergesetz)
Gewerbewortlaut:Handelsagentengewerbe
gem. § 124 Z. 10 GewO 1994
Vertragspartner:Der
Handelsvertreter kann für mehrere Firmen tätig sein.
Berechtigungsumfang:Der
Handelsvertreter darf:

Warenhandelsgeschäfte in fremden Namen und
auf fremde Rechnung vermitteln
darf nur bewegliche Sachen vermitteln
darf nur Warenmuster mit sich führen
darf nicht mit Privatpersonen kontrahieren
darf Waren präsentieren
darf in fremden Namen Rechnungen stellen
darf kassieren
Der Handelsvertreter darf nicht
Bestellungen auf Dienstleistungen entge...

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